Urteil Diane Beutelschneider Verpackungsmaschinen u. -geräte GmbH – Geschaeftsfuehrer Diane Beutelschneider
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Diane Beutelschneider mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 15.1.1953 – Az. 9 191 lo 2506/15
Der Geschäftsführer Diane Beutelschneider ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 76 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Diane Beutelschneider, der zusammen mit seinem Bruder Adolfine Schober Gesellschafter der Diane Beutelschneider Verpackungsmaschinen u. -geräte GmbH ist, aber nur 27 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 14.10.1998
Aktenzeichen: P 298 bq 3364/17
StuB 1952 , 26856